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Kiten in Belgien, gesetzesänderung vom 21.2.2011

Verfasst: Do 21. Mär 2013, 19:24
von Fireblade
hallo,
weil ich letztens mal wieder über das Thema Kiteverbot bei starkwind in Belgien gestolpert bin hab ich mal ne runde gesucht und das folgende gefunden:

http://oud.vyf.be/verslagen_openbaar/In ... SURFEN.pdf
in diesem blatt sind die änderungen an den Belgischen Gesetzen bzgl. Wassersport Ausrüstung und einem Zweitengesetz betreffend der Belgischen Hoheitsgewässer, Häfen und Strände aufgeführt.

manche teile sind zwar nicht verständlich da nur auf die änderung von spezifischen wortlauten eingegangen wird und der rest des betreffenden Paragrafen fehlt, aber zu entnehmen ist:

das man:
(art. 2)
- Isolationskleidung in gutem zustand tragen muss
- zwei wasserdicht verpackte signalfackeln oder raketen am mann haben muss
(art. 4)
- kiten und windsurfen ist verboten ab einer Windstärke >=7 Bft (also über 27knoten)
- kiten und windsurfen ist verboten von sonnenuntergang bis sonnenaufgang

hoffe euch ein wenig schlauer gemacht zu haben.
und wenn noch jemand weitere infos über kiten auf Binnenseen findet wär ich dankbar die hier auch geposted zu bekommen... das gerücht geht um dass man in belgien auch nur noch an extra erlaubten stellen kiten darf und es überall sonst verboten ist

Re: Kiten in Belgien, gesetzesänderung vom 21.2.2011

Verfasst: Do 21. Mär 2013, 20:03
von Fabian_AC
FACKELN?! Ja geil